Das Systemnutzungsentgelt wird von allen Nutzer:innen des Stromnetzes entrichtet und deckt die Kosten für den Betrieb und die Wartung des Netzes. Es variiert je nach Spannungsebene und wird von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wie sich das Entgelt zusammensetzt und welche verschiedenen Kostenkomponenten dabei eine Rolle spielen.
Übersicht#
Die Kosten für Betrieb und Wartung des Stromnetzes werden vom Netzbetreiber durch das sogenannte Systemnutzungsentgelt gedeckt, das von allen angeschlossenen Nutzer:innen entrichtet wird. Es variiert je nach genutzter Spannungsebene und wird von der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt.1
Das Systemnutzungsentgelt fällt sowohl für die Entnahme von Strom als auch für die Einspeisung ins Netz an. Während Haushalte und Unternehmen für den Netzanschluss und die Stromabnahme zahlen, entrichten auch Erzeuger, beispielsweise Betreiber von Photovoltaikanlagen, ein Entgelt für die Einspeisung ihrer Energie.2
Zusammensetzung des Systemnutzungsentgelts#
Das Systemnutzungsentgelt setzt sich aus sieben verschiedenen Kostenkomponenten zusammen:
- Netznutzungsentgelt, aufgeteilt in eine Arbeits- und Leistungskomponente
- Netzverlustentgelt
- Entgelt für Messleistungen
- Netzbereitstellungsentgelt
- Systemdienstleistungsentgelt
- Netzzutrittsentgelt
- Entgelt für sonstige Leistungen
Folgende Grafik bietet einen Überblick über die Struktur des Systemnutzungsentgelts in Österreich und zeigt die einzelnen Kostenkomponenten für Einspeisende und Entnehmer:innen. 2

Abb. 1: Überblick über die Komponenten des Systemnutzungsentgelts © E-Control 2
Ausnahmen und Sonderfälle#
Energiegemeinschaften#
Im Rahmen von Energiegemeinschaften können bestimmte Kostenkomponenten reduziert werden.
Weitere Informationen#
- Detaillierte Informationen zu den einzelnen Kostenkomponenten: E-Control: Systemnutzungsentgelte
- Rechtsvorschrift und Höhe der Entgelte: Systemnutzungsentgelte-Verordnung, Fassung vom 10.02.2025