Zum Hauptinhalt springen
  1. Wissen/

Energiegemeinschaften

·610 Wörter·3 min· ·
Energiegemeinschaften
Autor:innen
Inhaltsverzeichnis

Energiegemeinschaften ermöglichen es, Energie gemeinschaftlich zu erzeugen und zu nutzen. In diesem Artikel erfährst du, welche Formen von Energiegemeinschaften es gibt, wie sie funktionieren und welche Vorteile sie bieten.

Was sind Energiegemeinschaften?
#

Eine Energiegemeinschaft (EG) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Teilnehmenden, darunter mindestens einer Erzeugungsanlage, zur gemeinsamen Produktion, Speicherung oder Nutzung von Energie. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht finanzielle Gewinne, sondern ökologische, soziale oder ökonomische Vorteile. EGs sollen beispielsweise der lokalen Gemeinschaft zugutekommen, indem sie Geld in der regionalen Wirtschaft halten, Energiekosten senken und damit das Risiko von Energiearmut verringern. Außerdem können sie die soziale Akzeptanz erneuerbarer Energien fördern, die Energieeffizienz steigern und dazu beitragen, die Energiewende voranzutreiben. 1 2

EGs sind nicht verpflichtet, eine eigene Bilanzgruppe zu bilden oder selbst Ausgleichsenergie am Energiemarkt zu beschaffen. Für die durch die EG verursachte Ausgleichsenergie ist der Energielieferant verantwortlich, was einen administrativen Vorteil für die EG darstellt. Für ihre Gründung ist eine eigene Rechtsform erforderlich, beispielsweise in Form eines Vereins, einer Genossenschaft oder einer anderen geeigneten Organisationsstruktur. 3 2

Arten von Energiegemeinschaften
#

Es gibt zwei Arten von Energiegemeinschaften: Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare Energiegemeinschaften, die sich in vielen grundlegenden Punkten voneinander unterscheiden.

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs)
#

Im Rahmen von Erneuerbaren Energiegemeinschaften kann Energie aus erneuerbaren Quellen gemeinschaftlich produziert, gespeichert und genutzt werden. Dabei handelt es sich vorrangig um erneuerbaren Strom, das Konzept steht jedoch auch erneuerbarer Wärme und erneuerbarem Gas offen. 4 Mit Stand April 2025 gibt es in Österreich über 3000 Erneuerbare Energiegemeinschaften im Strombereich. In den Bereichen Wärme und Gas gibt es bisher noch keine Anwendungsfälle. 5

An EEGs können Privatpersonen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts teilnehmen. Nimmt ein Privatunternehmen teil, darf die Beteiligung an der EEG nicht die gewerbliche Haupttätigkeit darstellen. 6 Für EEG gilt ein Nähekriterium, das bedeutet, dass die Gemeinschaft räumlich begrenzt ist. 4

Finanzielle Vergünstigungen
#

Für Strom, der aus einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogen wird, bestehen zusätzliche finanzielle Anreize: Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe entfallen und Teile der Netzentgelte werden reduziert. 4

Reduktion der Netzentgelte
#

Für den Strombezug innerhalb einer EEG ist für die Mitglieder eine Reduktion des arbeitsbezogenen Netznutzungsentgeltes vorgesehen, da der Strom direkt dort genutzt wird, wo er erzeugt wird. Dabei wird zwischen Lokal- und Regionalbereich unterschieden. 4 7

  • Lokalbereich: Sind die Mitglieder über das Niederspannungsnetz und eine gemeinsame Transformatorstation direkt miteinander verbunden, reduziert sich der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt um 57%. 4 7

  • Regionalbereich: Ist für die Verbindung der Mitglieder eine Leitung über das Mittelspannungsnetz erforderlich, spricht man von einem Regionalbereich. Sind alle Mitglieder direkt an Mittelspannungsanlagen (Netzebene 4/5) angeschlossen, reduziert sich der Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts um 64%. Sind die Mitglieder hingegen an Niederspannungsanlagen (Netzebene 6/7) angeschlossen, jedoch über das Mittelspannungsnetz miteinander verbunden, beträgt die Reduktion 28%. 4 7

Für den leistungsbezogenen Teil des Netznutzungsentgeltes gilt folgende Erleichterung: Die bezogene Leistung aus dem öffentlichen Netz wird um die innerhalb der EEG bezogene Leistung vermindert. 3

Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs)
#

Im Gegensatz zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften kann in Bürgerenergiegemeinschaften ausschließlich Strom gehandelt werden. Dieser muss nicht zwingend aus erneuerbaren Quellen stammen. BEGs sind geografisch nicht eingeschränkt und können sich über ganz Österreich erstrecken. Dadurch lassen sich innerhalb einer BEG größere Erzeugungskapazitäten realisieren. In BEGs gibt es jedoch keine finanziellen Vergünstigungen. Elektrizitätsunternehmen und Großunternehmen dürfen an BEGs teilnehmen, die Kontrolle muss jedoch bei natürlichen Personen, Gemeinden oder kleinen Unternehmen liegen. 8

Weitere Informationen
#

  • Ausführliche Informationen zu rechtlichen Hintergründen findest du hier: Rechtsgrundlagen

Hinweis: AIT übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information. Daher liegen alle Entscheidungen, welche auf Informationen dieser Website beruhen, einzig und allein im Verantwortungsbereich des Nutzers. AIT haftet insbesondere nicht für unmittelbare, konkrete Schäden oder Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art, die – aus welchem Grund auch immer – im Zusammenhang mit dem indirekten oder direkten Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen entstehen.