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Kombinierter Kapazitätsmarkt

·569 Wörter·3 min· ·
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Inhaltsverzeichnis

Der kombinierte Kapazitätsmarkt (KKM) ist ein vorgeschlagener Mechanismus zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, der Elemente zentraler und des dezentraler Kapazitätsmechanismen verbindet. Ziel ist es durch Kombination der Vorteile beides Einzelansätze, sowohl langfristige Investitionsanreize für neue steuerbare Kapazitäten zu schaffen als auch das dezentrale Wissen der Stromnachfrageseite zu nutzen, um Systemeffizienz und Anpassungsfähigkeit zu erhöhen.

Beschreibung
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Der KKM besteht aus zwei Segmenten:

  • Zentrales Segment (KKM-Z): In diesem Element des Mechanismus schreibt eine staatliche Stelle neue, kapitalintensive steuerbare Kapazitäten aus. Die bezuschlagten Kapazitätsanbieter erhalten langfristige Kapazitätsverträge (z. B. 15 Jahre), die ihnen eine Refinanzierung ihrer Investitionen durch kontinuierlich gesichtere Geldströme ermöglichen. Diese Verträge können eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Kapazität während definierter Knappheitssituationen sowie ggf. Abschöpfungsmechanismen (z. B. eine Reliability Option) zur Vermeidung von Überförderung beinhalten.
  • Dezentrales Segment (KKM-D): Lieferanten bzw. Bilanzkreisverantwortliche (BKV) sind verpflichtet, sich für Spitzenlastsituationen mit Zertifikaten für gesicherte Leistung einzudecken. Diese Zertifikate können sie entweder am Markt erwerben – einschließlich der im KKM-Z erzeugten Zertifikate – oder durch eigene Flexibilitäten (z. B. Lastmanagement) vermeiden. Die Verpflichtung bemisst sich am Beitrag des jeweiligen BKV zur Systemspitzenlast.

Analyse
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Der kombinierte Kapazitätsmarkt versucht die Stärken zentraler und dezentraler Ansätze zu vereinen: Langfristige Planungssicherheit trifft auf marktwirtschaftliche Flexibilität und Innovationsoffenheit. Gleichzeitig geht diese Kombination mit hoher Komplexität und erhöhtem Koordinationsaufwand einher.

Stärken:

  • Investitionssicherheit: Langfristige Verträge im KKM-Z lösen das Problem der Fristeninkongruenz, das bei rein dezentralen Märkten besteht. Besonders für kapitalintensive Kraftwerke ist dies entscheidend1 2.

  • Anpassungsfähigkeit und Innovationsoffenheit: Durch die Verpflichtung zur Selbsterfüllung im KKM-D entstehen marktorientierte Anreize zur Entwicklung dezentraler Flexibilitätsoptionen, ohne zentrale Planung oder Förderung3.

  • Investitionssicherheit: Langfristige Verträge im KKM-Z lösen das Problem der Fristeninkongruenz, das bei rein dezentralen Märkten besteht. Besonders für kapitalintensive Kraftwerke ist dies entscheidend1 2.

  • Anpassungsfähigkeit und Innovationsoffenheit: Durch die Verpflichtung zur Selbsterfüllung im KKM-D entstehen marktorientierte Anreize zur Entwicklung dezentraler Flexibilitätsoptionen, ohne zentrale Planung oder Förderung3.

  • Kostenverteilung: Während der KKM-Z über Umlagen finanziert wird, erfolgt im KKM-D die Finanzierung direkt über den Markt, was eine weitgehend selbsttragende Struktur begünstigt3 1.

  • Preis- und Mengensignale: Studien zeigen, dass der KKM-D keine verlässlichen Preissignale erzeugt, insbesondere da Zertifikatspreise stark von den im KKM-Z ausgeschriebenen Mengen abhängen und Preisschwankungen die Planungssicherheit mindern können1.

  • Effizienz der Selbsterfüllung: Empirische Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass die Selbsterfüllung dezentraler Flexibilitäten – anders als theoretisch angenommen – in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt und ohne flankierende Maßnahmen (z. B. zentrale Ausschreibungen für Lastflexibilität) kaum Wirkung entfaltet1.

  • Komplexität: Die Integration zweier heterogener Marktsegmente erfordert detaillierte Regelwerke, administrative Kapazitäten und Abstimmungen zwischen zentraler Planung und dezentralen Marktentscheidungen. Dies betrifft u. a. die Ermittlung der Lastbeiträge, Zertifizierung, sowie die Kontrolle und Sanktionierung1 2.

  • Preis- und Mengensignale: Studien zeigen, dass der KKM-D keine verlässlichen Preissignale erzeugt, insbesondere da Zertifikatspreise stark von den im KKM-Z ausgeschriebenen Mengen abhängen und Preisschwankungen die Planungssicherheit mindern können1.

  • Effizienz der Selbsterfüllung: Empirische Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass die Selbsterfüllung dezentraler Flexibilitäten – anders als theoretisch angenommen – in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt und ohne flankierende Maßnahmen (z. B. zentrale Ausschreibungen für Lastflexibilität) kaum Wirkung entfaltet1.

  • Marktmacht der staatlichen Stelle: Da ein Großteil der Zertifikate durch eine zentrale Institution in den Markt eingespeist wird, bestehen wettbewerbspolitische Risiken. Marktteilnehmer könnten ein geringes Vertrauen in die Preisbildung entwickeln1.


  1. Frontier Economics (2024): Kurzstudie zum kombinierten Kapazitätsmarkt, im Auftrag von EnBW AG und RWE AG. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  2. Fraunhofer ISI (2025): Studie Kapazitätsmarkt Österreich, im Auftrag von Wien Energie und VERBUND. ↩︎ ↩︎ ↩︎

  3. Consentec, r2b, Öko-Institut (2024): Überblick zur Ausgestaltung eines kombinierten Kapazitätsmarkts, im Auftrag des BMWK. ↩︎ ↩︎ ↩︎

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